Informationen gem. § 5/1 ECG:

Mag. Edith Oberreiter
Oetkerweg 2, A-2500 Baden
T +43 / (0)2252 / 206512, M +43 / (0) 676 / 608 33 23
UID ATU 23384004
Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ

Informationen gem. § 5/1 ECG:

Mag. Edith Oberreiter
Oetkerweg 2, A-2500 Baden
T +43 / (0)2252 / 206512, M +43 / (0)676 / 608 33 23
UID ATU 23384004
Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ

Medieninhaber / Eigentümer dieser Website

Mag. Edith Oberreiter

Linie und Zweck der Homepage

Vorstellung meiner Tätigkeit und allgemeine Informationen. Die Inhalte dieser Website geben meine Meinung wieder. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ich schließe jede Haftung für Schäden materieller oder ideeller Art, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter, veralteter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, aus. Ebenso schließe ich die Haftung für die Inhalte externer Internetseiten, die direkt oder indirekt über diese Website aufgerufen werden können, aus.

Die Bekanntgabe der E-Mail Adresse ist keine Zustimmung zum Erhalt unaufgeforderter E-Mails laut § 107 TKG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen Auftraggeber und obecom gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der obecom ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2 Angebot, Auftrag & Freigabe
2.1 Angebote & Aufträge bedürfen der Schriftform

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der obecom sind freibleibend. Die obecom übermittelt Angebote in der Regel per Brief, Fax oder E-Mail und betrachtet den jeweiligen Auftrag als erteilt, wenn der Auftraggeber das Angebot per Brief, Fax oder E-Mail bestätigt bzw. beauftragt. Die Preise im Angebot sind Netto-Preise, Abgaben und Steuern (z.B. MwSt., gegebenenfalls Werbesteuer u.ä.) kommen hinzu.

2.2 Knappe Kalkulation & Transparenz

Die obecom ist in jedem Fall bestrebt, die Leistungen exakt zu erbringen und wie angeboten zu verrechnen. Falls sich abzeichnet, dass die Leistung von obecom nicht mit dem angebotenen Aufwand erbringbar ist, wird die obecom den Auftraggeber zeitgerecht informieren, ihr Angebot anpassen und dem Auftraggeber erneut zur Beauftragung vorlegen.

2.3 Abruf von Mehrleistungen der obecom

Erfahrungsgemäß entstehen Mehrleistungen und damit Preisüberschreitungen dadurch, dass sich während der Auftrag bereits bearbeitet wird, der vom Auftraggeber tatsächlich abgerufene Leistungsumfang vergrößert – und damit den ursprünglich angebotenen Rahmen sprengt. Für die gängigsten diesbezüglichen Szenarien gilt Folgendes als vereinbart:

2.3.1 Autorenkorrekturen

Von der obecom angebotene Preise für Arbeiten an Texten und Editorial Design-Arbeiten gelten für drei Korrekturdurchläufe bis zur Freigabe durch den Auftraggeber. Sind mehr als drei Korrekturdurchläufe erforderlich – zum Beispiel falls der Auftraggeber Texte bzw. Inhalte ein- und derselben Seite mehr als dreimal in geänderter Form beigestellt hat („Autorenkorrekturen“) und diese Texte/Inhalte neu zu redigieren oder zu layouten bzw. zu gestalten sind, gilt der zusätzlichen Arbeitsaufwand vom Auftraggeber als genehmigt und wird nach den gültigen Stundensätzen bzw. Mengentarifen zur Verrechnung gebracht.

2.3.2 Von der obecom angebotene Fremdleistungen

Fremdleistungen, die in Anboten der obecom enthalten sind (z.B. Fotokosten, Druckkosten, Honorare für ReferentInnen, Technikbetreuung, Catering bei Events usw.), sind freibleibend. Ändert sich der tatsächlich vom Auftraggeber abgerufene Leistungsumfang (z.B. Papierart oder Seitenanzahl bei Druckwerken, zusätzlicher Technikbedarf bei Events, erweiterter Programmieraufwand bei Websites usw.), wird sich die obecom bemühen, zeitgerecht angepasste Anbote von Lieferanten beizubringen.

2.3.3 Last Minute änderungen durch den Auftraggeber bei Fremdleistungen

Falls der vom Auftraggeber geänderte Leistungsumfang zu knapp vor der tatsächlichen Leistungserbringung abgerufen wird (z.B. Last-Minute-Abruf zusätzlicher Licht- oder Tonanlagen bei Events oder geänderte Features von Drucksorten kurz vor oder bei Drucklegung), gelten die damit entstehenden Mehrkosten auch ohne vorheriges Angebot als beauftragt und werden an den Auftraggeber weiterverrechnet.

2.4 Ablauf für Freigabe

Sämtliche Produkte, die die obecom für den Auftraggeber bearbeitet, und die zur Produktion durch Dritte (z.B. Druckereien, Programmierung von Websites …) vorgesehen sind, werden von der obecom erst nach schriftlicher Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screen-Files durch den Auftraggeber weitergeleitet: Für Kosten und Folgen verzögerter Produktion durch verzögerte Freigabe der Produkte durch den Auftraggeber haftet die obecom in keinem Fall. Mit der Freigabe der Bürstenabzüge bzw. Screenfiles übernimmt der Auftraggeber die gesamte Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Produkte.

3 Leistung & Honorar

Wenn nicht anders vereinbart entsteht der Honoraranspruch der obecom für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die obecom ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der obecom abzugsfrei innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach §352 UGB in Rechnung gestellt. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der obecom. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags innerhalb einer Frist von 14 Tagen detaillierte Zeitaufzeichnungen des jeweiligen Auftrags.

Alle Leistungen der obecom, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen der obecom. Alle der obecom erwachsenen Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Für alle von der obecom geleisteten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen (z.B. Absage von Pressekonferenzen, Produktions- oder Auslieferungsstopp von Druckwerken…), gebührt der obecom eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich der obecom zurückzustellen.

4 Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der obecom ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der obecom für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

Erhält die obecom nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der obecom, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der obecom; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Conclusio PR Beratungs GmbH zurückzustellen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

5 Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Die obecom und ihre MitarbeiterInnen sowie die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die obecom schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

6 Ethische Grundlagen

Für die Beratungstätigkeit und alle operativen Leistungen der obecom gelten in der Beziehung zu ihren Auftraggebern und gegenüber der Öffentlichkeit der PRVA-Ehrenkodex und der Athener Kodex als ethische Grundlagen.

7 Eigentumsrecht & Urheberschutz

Alle Leistungen der obecom (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der obecom. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.

Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der obecom darf der Auftraggeber die Leistungen der obecom nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Auftrages nutzen. änderungen von Leistungen der obecom durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der obecom und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der obecom, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der obecom erforderlich. Dafür steht der obecom und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8 Kennzeichnung

Die obecom ist berechtigt, auf allen von ihr für den Auftraggeber gestalteten bzw. erarbeiteten Produkten bzw. Maßnahmen auf die obecom und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Ausgenommen von dieser Berechtigung sind Logos und Bürodrucksorten.

9 Termine

Die obecom bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der obecom eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens (Brief, Fax, Mail) an die obecom.

Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der obecom. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere VerzÖgerungen bei Auftragnehmern der obecom – entbinden die obecom jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10 Gewährleistung und Schadenersatz

Die obecom gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der übertragenen Agenden. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die obecom zu. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Zeit behoben.

Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen kÖnnen nur während der Dauer des Durchführungszeitraumes geltend gemacht werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistung und deren Abnahme schriftlich dokumentiert bekannt zu geben. Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 AGBG ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen.

Schadenersatzansprüche des Auftraggeber, insbesondere wegen Verzugs, UnmÖglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der obecom beruhen.

11 Haftung und Folgeschäden

Die obecom veranlasst eine externe rechtliche Prüfung (insb. Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht, Standesrecht…) nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Für die Einhaltung der gesetzlichen – insbesondere der wettbewerbsrechtlichen oder standesrechtlichen – Vorschriften von der obecom vorgeschlagener Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von der obecom vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung der obecom für Ansprüche, die auf Grund der Maßnahme gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die obecom nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von UrteilsverÖffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme die obecom selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber die obecom schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat der obecom somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen. Entstehen der obecom daraus Schäden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch den Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten, sonstigen Druckwerken, Web-Programmierungen u.ä.. Eine Haftung für einen bestimmten Werbe- oder PR-Erfolg wird ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und obecom und auf die Frage eines gültig zu Stande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Baden bei Wien, der Sitz der obecom. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der obecom und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der obecom Örtlich und sachlich zuständige Österreichische Gericht vereinbart. Die obecom ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

Datenschutz

1. Zweck der Datenspeicherung und -verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für folgende Zwecke erforderlich sind, werden auf der Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Z 1 lit. b und f verarbeitet:

  • Begründung, Verwaltung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung

  • Stärkung bestehender oder Aufbau neuer Geschäftsbeziehungen, Herantreten an Interessenten, Information über unsere
    aktuellen Veranstaltungen, Projekte oder Dienstleistungsangebote (Marketingzwecke)

  • Durchführung von Abrechnungen

2a Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten

Soweit dies zu den oben genannten Zwecken erforderlich ist, werden wir Ihre personenbezogenen Daten an folgende
Empfänger übermitteln:

  • Beauftragte Druckereien oder sonstige Dienstleister (z.B. Erstellung von personalisierten
    Unterlagen)

  • Beauftragte externe Buchhaltung bzw. Steuerberatungskanzlei

  • Weiterleitung (auf Verlangen) an Verwaltungsbehörden, Gerichte und Körperschaften des öffentlichen Rechts

2b Einsehbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten
  • Weiteren, außer den oben genannten, Empfängern sind Ihre personenbezogenen Daten nicht einsehbar.

  • Ausschließlich für die Mitarbeiter der Werbeagentur obecom sind Ihre personenbezogenen Daten einsehbar.

2c Nutzung anonymisierter Daten
  • Während Ihres Besuchs auf unserer Website erheben wir automatisiert Nutzungsdaten wie z.B. Beginn und Ende der Nutzung,
    aufgerufene Seiten usw. zum Zweck der bedarfsgerechten Gestaltung unseres digitalen Auftritts.

  • Diese Daten werden anonymisiert erhoben, so dass eine Zuordnung zu Ihnen nicht möglich ist.

3. Speicherdauer
  • Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung im Rahmen derer wir Ihre Daten
    erhoben haben oder bis zum Ablauf der anwendbaren gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen; darüber
    hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden.

  • Soweit Sie ein Kunde, ehemaliger Kunde, Interessent bzw. potentiell zukünftiger Kunde oder eine Kontaktperson bei einer
    der Vorgenannten sind, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke des Marketings bis zu Ihrem Widerspruch
    oder dem Widerruf Ihrer Einwilligung.

4. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
  • Sie sind berechtigt Ihre personenbezogenen Daten:
    – zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie verarbeiten und Kopien dieser Daten zu erhalten
    – zu berichtigen, ergänzen oder eine Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
    – von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken
    – der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen
    – Datenübertragbarkeit zu verlangen, soweit Sie unser Kunde sind
    – die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
    – bei der Datenschutzbehörde Beschwerde zu erheben